Warum Kfz-Gutachten?
Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, benötigen Sie einen Kfz-Sachverständigen. Einen, der neutral und unabhängig den Unfallschaden begutachtet. Egal, ob es sich nun um einen kleinen oder großen Schaden handelt.
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie gegenüber dem Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung ein Schadenersatzanspruch. Diesen Anspruch müssen Sie nachweisen.
Zu diesem Zweck erstellen wir für Sie ein Schadengutachten über Ihr beschädigtes Fahrzeug.
Das ist Ihr gutes Recht, denn wer den Ärger hat, soll wenigstens finanziell entschädigt werden und keine Einbußen haben. Oftmals ist es auch so, dass durch einen Unfall versteckte Schäden entstehen, die ein Laie nie entdecken würde.
Es gibt also eine ganze Reihe von Gründen, einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Nehmen Sie Ihr Rechte nach einem unverschuldeten Unfall wahr!
Sollten
Ihnen die Versicherungdaten des
Unfallgegners noch nicht bekannt sein, kümmern wir uns darum!
Wir ermitteln die zahlungspflichtige Versicherung sowie die
Versicherungsscheinnummer und ggf. die Schadennummer.
Besser, man hat alles schwarz auf weiß
Mit einem Unfallgutachten sind Sie immer auf der sicheren Seite. Alle entstandenen Schäden werden dokumentiert und die Aufwendungen für die Reparatur ermittelt. Darüber hinaus wird auch eine eventuelle Wertminderung des Fahrzeuges, der Restwert, der Wiederbeschaffungswert und der Nutzungsausfall benannt.
All das sind wichtige Faktoren, um Ihre Interessen gegenüber der gegnerischen Versicherung wahrzunehmen. Mit einem Schadensgutachten haben Sie einen Beweis in der Hand, der für Sie bares Geld bedeutet.
Wie Sie sehen, ist die Arbeit eines Kfz-Sachverständigen viel umfangreicher als nur ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt.
Also, nach einem Verkehrsunfall bitte gleich zum Kfz-Schadenexperten:
Entweder, wir kommen zu Ihnen oder Sie kommen in unser Büro:
Wir sind genau der richtige Partner für Sie.
Auch bei geringen Schäden an ihrem Fahrzeug, sog. Bagatellschäden (Reparaturkosten bis ca. 750,- EUR) bieten wir Ihnen eine Besichtigung Ihres Fahrzeuges an und erstellen für Sie ein Kurzgutachten.
Und wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht reparieren lassen wollen (fiktive Schadenabrechnung)?
Dann dient das Unfallgutachten als Grundlage für die Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung. Allerdings müssen Sie dabei beachten, dass die Mehrwertsteuer auf den Reparaturkostenbetrag von der Versicherung nicht gezahlt wird.
Noch Fragen? Rufen Sie
uns an: 030
/ 755 200 13.
