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Kurzgutachten bei "Bagatellschäden"

Sollte der Fall eintreten, dass kein komplettes Schadengutachten nötig ist, wie  z. B. bei einem so genannten Bagatellschaden, fertigen wir gerne ein Kurzgutachten an. 

Dieses Gutachten enthält neben einer Reparaturkostenkalkulation nach Maßgaben des Herstellers, die technischen Daten des Fahrzeugs und Lichtbilder des Fahrzeugs sowie dessen Beschädigungen. 

Mithilfe eines Kurzgutachtens können Sie dem Schädiger bzw. dessen Versicherung die Schadenshöhe beziffern.

Die Kosten eines Kurzgutachtens entsprechen denen eines Kostenvoranschlags einer Kfz-Fachwerkstatt und werden in aller Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Unser Versprechen an Sie 

Sollte die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Kurzgutachten einmal nicht übernehmen, bleibt es für Sie kostenfrei. Wir stellen Ihnen dafür keine Gebühren in Rechnung.

Falls Sie sich nach einem unverschuldeten Unfall nicht sicher sind ob tatsächlich nur ein Bagatellschaden vorliegt oder von einem höheren Schaden auszugehen ist, wenden Sie sich an uns - wir besichtigen gerne den Schaden. 

So haben Sie immer die Gewissheit, dass tatsächlich die gesamten, eventuell vorhandenen, Beschädigungen erkannt werden.

Noch Fragen? Rufen Sie uns an: 030 / 755 200 13.